Promille-Rechner
Geschlecht (m/w)
Körpergewicht (kg)
Körpergröße (cm)
Alter
Ziel-BAK**
**BAK = Blutalkoholkonzentration, bitte einen Punkt als Dezimaltrennzeichen verwenden (z.B. 0.3)
Individueller Reduktionsfaktor:
Bereits beim Konsum von g reinem Alkohol kann die vorgegebene BAK erreicht werden!
Diese Alkoholmenge ist enthalten in ...
ml Bier (5,0 Vol. %)
ml Wein (10,5 Vol. %)
ml Likör (25 Vol. %)
ml Schnaps (32 Vol. %)
ml Schnaps (40 Vol. %)
Zur Erinnerung:
1 großes Bier = 500 ml, 1 Schoppen Wein = 200 ml, 1 doppelter Schnaps = 40 ml
So ist es tatsächlich möglich, dass nach nur einem (!) Drink kein Kraftfahrzeug mehr geführt werden darf!
Das Führen eines Kraftfahrzeuges ist ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit (ca. 300.- bis 450.- Euro Geldbuße und Gebühren, 1 Monat Fahrverbot beim ersten Verstoß, sonst deutlich teurer und 3 Monate Fahrverbot).
Ab 1,1 Promille (ab 0,3 Promille mit "Ausfallerscheinungen" wie z.B. einem Unfall) ist es eine Straftat (mindestens 1 Monatsgehalt Strafe und 1 Jahr Führerscheinentzug)!
Also: Prost! Cheers! Skol! Nastrovie! oder was auch immer, aber dann "Hände weg vom Lenkrad"!
Alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr!
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